Richtlinien und Verfahren
1. Forschungsanforderungen in der Initiierungsphase
• Vorschlag eines Forschungsstuhls durch ein Mitglied der Fakultät der Universität oder Professoren von außerhalb der Universität.
• Machbarkeitsstudie des Vorschlags hinsichtlich Bedarf, Bedeutung und Übereinstimmung mit den Zielen der Universität.
2. Akkreditierungsphase
• Vorstellung des Vorschlags vor dem Ausschuss für Forschungsstühle.
• Genehmigung des Universitätsrats zur Einrichtung des Stuhls.
3. Gründungsphase
• Ernennung des allgemeinen Aufsehers für die Stühle.
• Unterzeichnung des Forschungsstuhlvertrags mit dem Leiter der Einheit.
• Erstellung eines jährlichen Forschungsplans für den Stuhl durch den Professor des Forschungsstuhls und Genehmigung durch den Leiter der Einheit.
• Festlegung des Budgets und der Finanzierungsquellen.
4. Umsetzungsphase
• Durchführung von Forschungen und wissenschaftlicher Veröffentlichung.
• Durchführung von Workshops und wissenschaftlichen Konferenzen.
• Umsetzung von praktischen Projekten, die mit dem Thema des Stuhls verbunden sind.
5. Bewertungsphase
• Jährliche Bewertung der Leistung des Stuhls anhand von Schlüssel-Leistungsindikatoren (KPIs), die umfassen:
o Anzahl der veröffentlichten Forschungen.
o Anzahl der Teilnahmen an Konferenzen.
o Einfluss der Forschungen auf die Gesellschaft.
• Vorlage des Leistungsberichts für jeden Forschungsstuhl durch den Leiter der Einheit an den Universitätsrat zur Entscheidung über Verlängerung, Änderung oder Einstellung.